2. Ist es richtig, dass Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst waren, dass es nicht möglich ist, mit Nebenwerken einen Erlös von CHF 40 Mio. zu erzielen? 3. Liegt Ihnen heute eine Liste mit Werken vor, die verkauft werden sollen? 4. Teilen Sie die Meinung, dass der Verkauf eines oder gar mehrerer Hauptwerke rechtswidrig wäre, weil er den Stiftungszweck und den Willen des Testators verletzen würde? 3. Der Geschäftsleiter der BVSA bestätigte mit E-Mail vom 6. Januar 2021 den Empfang des Schreibens und bat im Hinblick auf die Beantwortung um etwas Geduld.