2. A., Z., war bis im Jahre 2015 Mitglied und Präsident des Stiftungsrats. Mit Schreiben vom 25. November 2020 gelangte er an die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA). Darin äusserte er die Befürchtung, dass im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung der Stiftung wesentliche Werke der Sammlung veräussert werden könnten. Vor diesem Hintergrund ersuchte er die kantonale Stiftungsaufsicht um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es richtig, dass Sie bei Ihrer Stellungnahme vom 17. September 2018 von der Annahme ausgingen, es würden höchstens Nebenwerke verkauft?