Es handelt sich um ein Längsparkfeld auf privatem Grund neben dem (privaten) Zufahrtsweg. Für Längsparkfelder der Komfortstufe A werden in der VSS-Norm SN 640 291a folgende minimale Abmessungen festgehalten: Länge eines Parkfelds 5.70 m (L), Länge eines Randparkfelds 5.00 m (Lr1) bzw. 6.70 m (Lr2; inkl. dreieckige 45°-Aussparung), Breite eines Parkfelds 1.90 m, Breite des Überhangstreifens 0.30 m, Breite der Fahrgasse 3.30 m (VSS-Norm SN 640 291a, Ziffer 11, Abbildung 5 und Tabelle 2).