2.2. Die genannte VSS-Norm SN 640 291a differenziert zunächst zwei Komfortstufen für nicht öffentlich zugängliche (Komfortstufe A) und für öffentlich zugängliche (Komfortstufe B) Parkierungsanlagen für PW sowie eine für Lieferwagen (Komfortstufe C) (VSS-Norm SN 640 291a, Ziffer 5 und Tabelle 1). Beim umstrittenen Parkfeld ist unstrittig die Komfortstufe A (PW, nicht öffentlich zugänglich; z.B. bei Wohn- und Geschäftshäusern [Bewohner und Beschäftigte]) massgebend (vgl. angefochtener Entscheid, S. 12). Es handelt sich um ein Längsparkfeld auf privatem Grund neben dem (privaten) Zufahrtsweg.