2. Eventuell ist eine nachträgliche Baubewilligung für ein Parkfeld mit folgender zusätzlichen Auflage zu erteilen: Das Parkfeld darf eine maximale Breite von 2.2 m (1.9 m Parkfeldbreite und 0.3 m Überhangstreifen) ab Hauswand aufweisen. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 4. Januar 2022 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge. 3. Der Gemeinderat Q. verzichtete mit Eingabe vom 20. Januar 2021 auf eine Beschwerdeantwort und verwies stattdessen auf die umfangreichen Vorakten.