A. Vom 24. Juli bis 24. August 2020 legte der Gemeinderat Q. das nachträgliche Baugesuch von C. zur Erstellung eines Abstellplatzes (Parkfelds) auf der Parzelle Nr. aaa – zwischen dem Einfamilienhaus und der Fahrgasse – öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben erhoben u.a. A. und B. Einwendung. Mit Protokollauszug vom 14. Dezember 2020 wies der Gemeinderat die Einwendung ab und erteilte die Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen. B. Auf Beschwerde von A. und B. hin fällte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 12. November 2021 folgenden Entscheid: