Geröll und Beton) nicht mehr sichtbar sind. Diese Ausführungen werden von den Beschwerdeführenden nicht bzw. zumindest nicht substantiiert in Frage gestellt. Sie decken sich zudem mit dem Konzept der Böschungssicherung, wonach die beiden nördlichen Steinkorb-Mauern breiter angelegt sind als die beiden südlichen (vgl. Akten BVU, S. 26 [Beilage 1]). Hinzu kommt, dass die 100 offerierten Korbäquivalente (vgl. Akten BVU, S. 33 [Scan Offerte]) überschritten wurden. Da die entsprechenden Zusatzaufwendungen unter anderem auf der Parzelle Nr. ggg anfielen, mussten dort mehr Steinkorbäquivalente verbaut werden als die ursprünglich vorgesehen 36 Stück.