Diesen Umstand lassen die Beschwerdeführer gänzlich ausser Acht bzw. setzen sich mit den diesbezüglichen Darlegungen der Vorinstanzen nicht auseinander. Zum Grundstück der Beschwerdeführer legte der Stadtrat in seiner Beschwerdeantwort vom 25. Februar 2022 nochmals nachvollziehbar und schlüssig dar, dass aus Stabilitätsgründen teilweise zwei Reihen Steinkörbe hintereinander gesetzt werden mussten und die dahinterliegenden Steinkörbe (sowie nicht in Steinkörbe gefasstes - 11 -