Aus dem Situationsplan und den Fotos der Beschwerdeführer sei ersichtlich, dass auf der eigenen Parzelle maximal 12 volle Körbe verbaut worden seien. Auf der Nachbarparzelle Nr. ggg seien demgegenüber mehr als die 36 vorgesehenen Körbe erstellt worden. Die Aufteilung von insgesamt 100 Körben auf die Grundeigentümer sei daher nicht korrekt vorgenommen worden. Kostenmässig seien den Beschwerdeführern mindestens Fr. 18'576.00 zu viel auferlegt worden.