1.3. Zur Sicherstellung der Kosten der Ersatzvornahme hatten die Parzelleneigentümer je einen Kostenvorschuss zwischen Fr. 40'000.00 und Fr. 60'000.00 geleistet (vgl. Prozessgeschichte lit. A/6). 2. 2.1. Bei der Kostenverteilung unter den Grundeigentümern wurde zwischen den Planungs- und Baukosten einerseits und den Verwaltungskosten andererseits differenziert und dafür je ein unterschiedlicher Verteilschlüssel angewandt. -8- 2.2. Die Verwaltungskosten wurden den Grundeigentümern zu gleichen Teilen auferlegt, d.h. pro Parzelle jeweils ¼ (entsprechend Fr. 4'350.00) (vgl. Akten BVU, S. 33 [Scan Kostenzusammenstellung]).