1.2.3. Mit der Umsetzung des Hangsicherungskonzepts war die Firma G. beauftragt worden. Diese hatte am 17. Mai 2018 für Fr. 339'255.00 offeriert (Akten BVU, S. 33 [Scan Offerte G.]). Die baulichen Massnahmen wichen indessen aufgrund der ausführungstechnischen Umstände, der angetroffenen Untergrundbeschaffenheit sowie des Materials der hangseitigen Hauswände von der Planung ab. Diese Abweichung betraf insbesondere die Parzellen Nrn. hhh und ggg (vgl. Akten BVU, S. 26 [Beilage 1 und Beilage 2, S. 8]). Der Schlussabrechnung vom 18. Oktober 2018 (Akten BVU, S. 33 [Beilage 2-5]) zufolge überstiegen die ausgeführten Arbeiten die Offerte um Fr. 60'645.90.