II. 1. 1.1. Die Baubewilligung vom 2. April 2013 für 9 Einfamilienhäuser wurde unter der Auflage erteilt, dass das Erdreich mit Böschungen und nötigenfalls mit Stützmauern in genügender Stabilität gesichert wird. Diese Auflage wurde von der E. AG mittels sog. Löffelstein-Mauern umgesetzt. Anlässlich der Begehung vom 30. August 2016 mit Vertretern der Bauverwaltung und einem Ingenieur der F. GmbH ergab sich indessen, dass die verbaute Böschungsstabilisierung ungenügend war. Hinter mehreren Häusern fanden sich ungesicherte Böschungsabschnitte. Die stabilisierende Wirkung der eingebauten Löffelstein-Mauern war zuvor nicht überprüft worden.