2. 2.1. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren vor dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau seien auf die Staatskasse zu nehmen. 2.2. Die Beschwerdegegner seien zu verpflichten, den Beschwerdeführern für das Beschwerdeverfahren vor dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt eine Parteientschädigung von CHF 3'500.00, inkl. Mehrwertsteuer, zu bezahlen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, inkl. MwSt. 2. Das BVU beantragte mit Eingabe vom 31. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführenden.