Parzelle fff: Fr. 66'665.35 Parzelle ddd: Fr. 104'054.55 Parzelle ggg: Fr. 149'752.50 Parzelle hhh: Fr. 112'363.30 Die Mit- und Gesamteigentümer derselben Parzelle haften für die auf die betreffende Parzelle entfallenden Kosten solidarisch." 2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird ferner Dispositiv Ziff. 6 des Entscheids des Stadtrats Q. vom 24. August 2020 aufgehoben. 3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.