7. Die Abteilung Finanzen & Controlling wird beauftragt, die Stadtkanzlei zu avisieren, falls die noch offenen Beträge nicht in der angesetzten Frist einbezahlt werden. Die Stadtkanzlei wird beauftragt, in diesem Fall innert drei Monaten im Grundbuch ein entsprechendes Grundpfandrecht auf den betreffenden Grundstücken eintragen zu lassen. Gemäss den Erwägungen im Stadtratsbeschluss vom 24. August 2020 und der entsprechenden Zusammenstellung der Abteilung Bau (Akten BVU, S. 16 [Beilage 5]) wurden den Grundeigentümern folgende Kosten auferlegt: