5. Die noch offenen Kosten für die Ersatzvornahme gemäss den Erwägungen sind mit dem beiliegenden Einzahlungsschein innert 60 Tagen nach Rechtskraft dieser Verfügung an die Abteilung Finanzen & Controlling der Stadt Q. zu überweisen. 6. Die Eigentümer der Liegenschaften X-Strasse 19 – 25 haften für sämtliche anfallenden Kosten in diesem Verfahren über die Ersatzvornahme solidarisch.