2. Die Kostenzusammenstellung der Abteilung Bau über insgesamt CHF 432'835.70 und die Verteilung der noch offenen Kosten auf die vier Grundeigentümer werden zur Kenntnis genommen. 3. Die Kosten für die Ersatzvornahme von CHF 432'835.70 werden vollumfänglich den Grundeigentümern X-Strasse 19 – 25 auferlegt. 4. Die Gebühren für die Vollstreckung sind mit den Pauschalbeträgen gemäss Stadtratsbeschlüssen vom 13. Dezember 2017 und 4. Juni 2018 gedeckt.