3. Mit Beschluss vom 21. August 2017 forderte der Stadtrat Q. die betroffenen Eigentümer unter Androhung der Ersatzvornahme auf, innert 30 Tagen ein Hangsicherungskonzept zu erstellen und dieses innert 60 Tagen umzusetzen. 4. Nachdem innert den angesetzten Fristen kein Hangsicherungskonzept eingereicht und umgesetzt worden war, ordnete der Stadtrat mit Beschluss vom 11. Dezember 2017 die Ersatzvornahme an. Mit der Erarbeitung des Hangsicherungskonzepts wurde die F. GmbH beauftragt.