2. Mit Beschluss vom 2. April 2013 erteilte der Gemeinderat T. der mittlerweile Konkurs gegangenen und aus dem Handelsregister gelöschten E. AG die Bewilligung für den Bau von 9 Einfamilienhäusern auf den Parzellen Nrn. aaa, bbb-ccc und ddd-eee. Da sich die Liegenschaften an einer Hanglage befinden, wurde die Bewilligung unter der Auflage erteilt, dass das Erdreich mit Böschungen und nötigenfalls mit Stützmauern in genügender Stabilität gesichert wird. Nach der Fertigstellung ergab sich, dass die betreffenden Stützmauern und Böschungen auf den Parzellen Nrn. fff, ddd, ggg und hhh den Anforderungen an die Stabilität nicht genügten und die Gefahr eines Hangrutsches bestand.