3. Das MIKA wird angewiesen, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'500.00 zu ersetzen. - 17 - Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter; unter Beilage der Eingabe der Vorinstanz vom 25. April 2023 [Verzicht auf Stellungnahme], act. 72) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern die Vorinstanz (mit Rückschein) Rechtsmittelbelehrung