Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 2. Juli 2021 sind auf den Beschwerdeführer seit dem 1. Januar 2019 Verlustscheine in der Höhe von rund Fr. 33'500.00 registriert. Der letzte Verlustschein datiert vom 15. Januar 2020. Mit Blick auf die notwendigen Verfahrensschritte, welche bis zur Ausstellung eines definitiven Verlustscheins notwendig sind (insbesondere Mahnung der Forderung und Durchführung eines Betreibungsverfahrens), erscheint aufgrund der hierfür benötigen Zeit fraglich, ob den registrierten Verlustscheinen Sachverhalte zugrunde liegen, welche sich nach dem 1. Januar 2019 verwirklicht haben.