In dieser Funktion hatte er einen COVID-19-Kredit beantragt und erhalten. Aufgrund eines Verdachts, dass der Beschwerdeführer den Kredit nicht für geschäftliche Zwecke verwendet habe, indem er die von den Bruttolöhnen abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge, SUVA-Unfallversicherungsbeiträge und Quellensteuern nicht bestimmungsgemäss abgeliefert habe, wurde gegen ihn eine Strafuntersuchung eingeleitet. Nachdem sich aus den Ermittlungen keine Hinweise ergaben, dass der Beschwerdeführer den Kredit für private Zwecke verwendet hatte, wurde das Strafverfahren eingestellt.