oben links die Angaben betreffend die zuständige Teamleiterin Administration der Zentralen Dienste des Amts für Verbraucherschutz entnehmen; es fehlt jedoch eine Unterschrift bzw. jede Angabe darüber, wer letztlich für die Verfügung verantwortlich war (ist die erwähnte Teamleiterin selber für die Verfügung verantwortlich oder war sie nur für die Vorbereitung und/oder Ausfertigung zuständig?). Ebenfalls mangelt es an einer Rechtsmittelbelehrung. Schliesslich fehlt jegliche Begründung der Verfügung, und sei es auch nur ein Hinweis auf den erfolgten Wechsel in der Betriebsführung oder auf das Gesuch vom 21. September 2021.