Tatsächlich bezieht sich das von der Regionalpolizei X. verwendete Meldeformular grundsätzlich auf Neuerfassungen und Schliessungen von Lebensmittelbetrieben (vgl. insbesondere S. 1). Unabhängig davon ergibt sich aus dem Gesuch, dass im massgebenden Zeitpunkt C. "verantwortliche Person" für die Lebensmittelsicherheit war (S. 2). Entsprechend dem angekreuzten Kästchen (S. 2 unten) sollte auf ihren Namen die Kleinhandelsbewilligung für die Abgabe von Spirituosen ausgestellt werden. Gültig war die Meldung per 21. September 2020 (S. 1). Unterzeichnet wurde das Formular im Namen der Beschwerdeführerin durch B. (S. 4), gemäss Handelsregisterauszug