5. Mit Eingabe vom 27. Juni 2022 erklärte das Generalsekretariat DGS, die Verfügung vom 24. Juni 2021 habe aus zwei Seiten bestanden. Höchstwahrscheinlich aufgrund eines Versehens beim Kopieren sei nur die erste Seite vom Amt für Verbraucherschutz an den Rechtsdienst des DGS übermittelt worden. Der Eingabe war ein zweiseitiges Dokument beigelegt, wie es angeblich der A. AG versandt worden war. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 26. September 2022 beraten und entschieden. -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: