1. Es sei der angefochtene Entscheid vom 17. November 2021 und die angefochtene Verfügung vom 24. Juni 2021 des Departement Gesundheit und Soziales aufzuheben bzw. gegenstandslos abzuschreiben; -3- 2. Es sei die Nichtigkeit des angefochtenen Entscheids vom 17. November 2021 und die Nichtigkeit der Verfügung vom 24. Juni 2021 des Departement Gesundheit und Soziales festzustellen. 3. Es sei festzustellen, dass entgegen der angefochtenen und nichtigen Verfügung vom 17. November 2021 und vom 24. Juni 2021 ab dem Jahr 2020 nicht Frau C., sondern Frau D. Bewilligungsinhaberin und verantwortliche Person ist.