UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Zürich/St. Gallen 2020, Rz. 588). Der Grundsatz der Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung greift hier wegen der unterschiedlichen Vollzugsaufgaben der staatlichen Behörden und der Zertifizierungsstellen nicht. Es könnte im Gegenteil als stossend empfunden werden, wenn sich ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen seiner Zertifizierung als Bio-Betrieb automatisch auch staatliche Beitragszahlungen für die biologische Landwirtschaft sichern könnte, obwohl nachweislich nicht alle diesbezüglichen Vorgaben eingehalten wurden.