Letztlich wurden auch im besagten FIBL-Bericht weitere Abklärungen empfohlen. Dazu hätte aus Sicht des Verfassers H. – wenig überraschend – in erster Linie eine Befragung des Kontrolleurs gehört, der den Betrieb am 21. Mai 2021 besucht hat, und zwar mit Fragen zum Unkrautbefall respektive zur Unkrautfreiheit der Felder und ob sich diese mit etwas anderem als einem Herbizid-Einsatz (spezielle Kulturmassnahmen) erklären lässt.