lässt, dass ein Bewirtschafter tatsächlich kein Herbizid eingesetzt hat. Die Feldspritze könnte zwischenzeitlich gereinigt worden sein. Die (offene) Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, deren Gebrauch einem untersagt ist, empfiehlt sich für einen Bewirtschafter nicht (vgl. Protokoll, S. 22).