Der von H. im Sinne einer Hypothese ins Spiel gebrachte, von den landwirtschaftlichen Fachrichtern aber als eher unwahrscheinlich erachtete Unfall mit einem beim Spritzen gelösten Schlauch könnte ja in der Annahme, dass die Beschwerdeführerin selber diesen Wirkstoff nicht verwendete, nur durch die Behandlung eines nicht biologisch bewirtschafteten Nachbarfelds mit dem Herbizid Aclonifen (durch einen anderen Bewirtschafter) passiert sein. Das würde aber indizieren, dass der Wirkstoff nur auf einem der beprobten Felder und auch dort nur sehr lokal vorhanden gewesen wäre.