Abgesehen davon wäre auch bei der von H. vermuteten ungleichmässigen flächenmässigen Verteilung des Wirkstoffs von einer gezielten Anwendung durch die Beschwerdeführerin auszugehen. Der von H. im Sinne einer Hypothese ins Spiel gebrachte, von den landwirtschaftlichen Fachrichtern aber als eher unwahrscheinlich erachtete Unfall mit einem beim Spritzen gelösten Schlauch könnte ja in der Annahme, dass die Beschwerdeführerin selber diesen Wirkstoff nicht verwendete, nur durch die Behandlung eines nicht biologisch bewirtschafteten Nachbarfelds mit dem Herbizid Aclonifen (durch einen anderen Bewirtschafter) passiert sein.