167–171) zuhanden der J. AG verfasste, hält zwar den in der Mischprobe nachgewiesenen Aclonifen-Wert von 0.37 mg/kg für erklärungsbedürftig. Grund dafür ist, dass im Rahmen der Nachkontrolle durch die J. AG, die am 10. August 2021 von den Parzellen N., M., P. und O. je eine Einzelprobe entnommen und einem Analyselabor eingesandt hat, der Wirkstoff Aclonifen nunmehr in einer sehr viel niedrigeren Konzentration von 0,012 mg/kg und lediglich in der Probe der Parzelle P. (Nr. ccc U.) nachgewiesen werden konnte, wogegen sich in den Proben der übrigen Parzellen keine Aclonifen- Rückstände finden liessen (vgl. dazu die Prüfberichte der K. AG vom 20. August 2021 [Vorakten, act. 107–150]).