(Protokoll, S. 17–19 und 21). Der vom Verwaltungsgericht als Zeuge befragte H. vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL), Departement für Nutzpflanzenwissenschaften, der den Bericht "Ursachenabklärungen bei Rückstandsfällen" vom 2. September 2021 (Vorakten, act. 167–171) zuhanden der J. AG verfasste, hält zwar den in der Mischprobe nachgewiesenen Aclonifen-Wert von 0.37 mg/kg für erklärungsbedürftig.