Er habe zudem keine Hinweise für den Einsatz von anderen mechanischen Unkrautbekämpfungsmethoden gehabt (Protokoll, S. 13). Das deckt sich im Übrigen mit den Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin für die Parzelle O. (Nr. fff), für die im Frühjahr 2021 kein Hackvorgang oder andere Unkrautbekämpfungsmassnahmen eingetragen wurden (Vorakten, act. 64). Zuletzt gehäufelt wurde diese Parzelle gemäss diesen Aufzeichnungen offenbar am 9. Mai 2021.