68), aufgenommen von F. am 22. Mai 2021 (Protokoll, S. 14), auf dem sich die Dämme nicht so glattgewalzt wie auf den Parzellen N. und P. präsentierten, sondern eine wesentlich porösere Erdoberfläche aufwiesen und – vor allem – mit ausgezerrtem Unkraut übersät waren. Auch F., der persönlich vor Ort war, befand, dass es auf den Feldern der Beschwerdeführerin zu wenige Spuren für den (kürzlichen) Einsatz eines Hackgeräts gehabt habe. Er habe zudem keine Hinweise für den Einsatz von anderen mechanischen Unkrautbekämpfungsmethoden gehabt (Protokoll, S. 13).