An anderer Stelle erklärte jedoch C., dass auf den Kartoffelfeldern kein Abflammgerät zum Einsatz komme, nur auf den Zwiebelfeldern habe er dieses verwendet (Protokoll, S. 14). Die Verfärbungen der Unkräuter auf den Parzellen N., O. und P., wo im Betriebsjahr 2021 Kartoffeln angesetzt wurden (Vorakten, act. 8 und 10), gleichen nun aber aufs Haar denjenigen auf der Parzelle M., auf der im selben Betriebsjahr Zwiebeln kultiviert wurden. Ein Unterschied im Erscheinungsbild des chlorotischen Unkrauts ist diesbezüglich nicht auszumachen. - 11 -