Foto ist somit an sich kein Beweis oder genügendes Indiz für einen Herbi- zid-Einsatz auf biologisch bewirtschafteten Feldern der Beschwerdeführerin, zumal es nach Ansicht von E. und dem vom Verwaltungsgericht als Zeugen befragten Kontrolleur F. (Leiter Feldbau und Pflanzenschutzdienst des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg) einen sich im Frühstadium befindlichen Unkrautbewuchs ("grüner Flaum") auf den darauf abgebildeten Kartoffeldämmen zeigt. Daraus schliesst F., dass das Feld im Aufnahmezeitpunkt noch herbizidlos war und zwischen dem Aufnahmezeitpunkt (angeblich am 11. Mai 2021) und seinen Bodenprobeentnahmen vom 21. Mai 2021, als auf den Kartoffeldämmen