Nach Darstellung von E., zuständiger Sachbearbeiter, lag bei ihm Mitte Mai 2021 ein Foto (Vorakten, act. 2) im Postfach, das die Parzelle Nr. fff S. (O.) zeigen und auf einen Herbizid-Ein- satz schliessen lassen soll. Ob das Foto tatsächlich die fragliche Parzelle der Beschwerdeführerin abbildet und wann es aufgenommen wurde, konnte an der Partei- und Zeugenbefragung vor Verwaltungsgericht nicht zweifelsfrei geklärt werden (Protokoll, S. 9 f.). Das Verwaltungsgericht neigt eher zur Sichtweise von C., Mitglied des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin und Produktionsleiter, wonach sich der Aufnahmeort nicht eindeutig feststellen lasse.