Gestützt auf diese Bestimmungen kürzte die Abteilung Landwirtschaft Aargau der Beschwerdeführerin die Beiträge für die biologische Landwirtschaft für das Jahr 2021 von total Fr. 108'158.60 auf Fr. 98'326.00 (Fr. 108'158.60 / 110 x 100) und verrechnete diesen Betrag zusammen mit der hier nicht -8- umstrittenen Kürzung von Fr. 200.00 wegen eines Mangels beim Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) (nicht korrekt geführter Feldkalender) mit den Direktzahlungen des Beitragsjahrs 2021.