2.8.2–2.8.5 werden folgendermassen in Kürzungen umgerechnet: Summe der Punkte minus 10 Punkte (Toleranzabzug), dividiert durch 100 und dann multipliziert mit den gesamten Beiträgen für die biologische Landwirtschaft. Liegt die Summe im Biobereich bei 110 Punkten oder mehr, so werden, keine Beiträge für die biologische Landwirtschaft im Beitragsjahr ausgerichtet. Es können in jedem Fall maximal die Beiträge für die biologische Landwirtschaft gekürzt werden (Anhang 8 Ziff. 2.8.1 DZV).