Sie halte sich an das Verwendungsverbot. Wären effektiv Herbizide eingesetzt worden, hätten ohnehin höhere Rückstände resultiert. Sie führt zu ihrer Verteidigung ferner an, die Rückstände könnten auch aus einem früheren Herbizid-Einsatz, vor der Anmeldung ihrer Felder zur biologischen Bewirtschaftung stammen oder durch Dritteinwirkung entstanden sein.