5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MWST) zulasten des Kantons Aargau. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 25. Februar 2022 beantragte die Abteilung Landwirtschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf trotz mangelnder Begründung eingetreten werde. -4- 3. Mit Verfügung vom 25. März 2022 lud der instruierende Verwaltungsrichter die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 29. Juni 2022 vor. Darin äusserte er sich auch zur Beweislastverteilung.