1. Die Verfügung vom 27. Oktober 2021 des Departements Finanzen und Ressourcen, Landwirtschaft Aargau, Direktzahlungen & Beiträge, sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die A. AG wie bis anhin Anspruch auf Beiträge für die biologische Landwirtschaft hat. 3. Es seien die Beiträge für die biologische Landwirtschaft an die A. AG im vollen Betrag unverändert auszuzahlen. 4. Das vorliegende Beschwerdeverfahren sei bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens der J. AG zu sistieren.