B. Am 27. Oktober 2021 verfügte das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR), Abteilung Landwirtschaft Aargau, Sektion Direktzahlungen & Beiträge, gegenüber der A. AG eine Beitragskürzung im Umfang von gesamthaft Fr. 98'526.00, wovon Fr. 98'326.00 auf die Verletzung der Vorgaben für die biologische Landwirtschaft durch den Einsatz von Herbiziden und Fr. 200.00 auf einen Mangel beim ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) (nicht korrekt geführter Feldkalender) entfallen. Die Beitragskürzung im Umfang von Fr. 98'526.00 wurde mit den Direktzahlungen des Beitragsjahres 2021 verrechnet. C. 1. Dagegen erhob die A. AG am 28. November 2021 Beschwerde beim Verwaltungsgericht, mit den Anträgen: