3. Mit Schreiben vom 11. Juni 2021 räumte die Abteilung Landwirtschaft der A. AG Gelegenheit ein, zu diesen Analyseresultaten bzw. der Verwendung von Herbiziden Stellung zu nehmen. Gleichzeitig forderte sie die A. AG zur Einreichung ergänzender Unterlagen auf. 4. Die A. AG respektive deren Verwaltungsratspräsident, B., nahm mit Eingabe an die Abteilung Landwirtschaft vom 24. Juni 2021 ein erstes Mal zum Vorwurf des Herbizid-Einsatzes Stellung und hielt fest, er könne sich die für sie ungünstigen Analyse-Ergebnisse nicht erklären und bitte um Übermittlung der vollständigen Akten.