2. Aufgrund einer anonymen Meldung, wonach auf einer Parzelle (Nr. fff S.) Herbizide eingesetzt worden sein könnten, liess die Abteilung Landwirtschaft Aargau am 21. Mai 2021 auf den obgenannten Parzellen "N.", "M.", "P." und "O." Bodenproben (je 1 kg Erde pro Parzelle/n) entnehmen und die daraus gewonnene Mischprobe mit einem Gewicht von 4 kg durch das Labor T., W., auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmitteln analysieren. Dabei konnte ein Anteil von 0.37 mg/kg Aclonifen und ein solcher von 0.011 mg/kg Pendimethalin, beides selektive Vorlaufherbizide, die in der biologischen Landwirtschaft nicht zugelassen sind, nachgewiesen werden.