Pra 94/2005 Nr. 145, Erw. 2.3 und 2.5.2 mit weiteren Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 1C_26/2008 vom 18. Juni 2008, Erw. 6.1; ZEHNTNER, a.a.O., Art. 14 N 32). Für eine diesbezügliche Privilegierung von auf ein bestimmtes Rechtsgebiet (hier: Haftpflichtrecht) spezialisierten Anwälten, die in der freien Praxis höhere Stundenansätze anwenden und vereinbaren, besteht keine Handhabe; dies gilt umso mehr, - 14 -