Dasselbe dürfte bezüglich dem Nachweis eines Haushaltschadens gelten. Selbst wenn also entgegen dem medizinischen Gutachten eine Kausalität zwischen der Fingergliedamputation und der gesundheitlichen Beeinträchtigung am Ellbogen zu bejahen wäre, wäre der Beschwerdeführer mit der dadurch verursachten Einschränkung abgesehen von Überkopfarbeiten mit Maximalgewicht von 5 kg voll arbeitsfähig.