Anwaltskosten zur Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen gegenüber dem Täter nur übernehmen, wenn eine anwaltliche Unterstützung in diesen Verfahren geeignet, notwendig und angemessen sei. Zwar fehlten dem Beschwerdeführer die erforderlichen Rechtskenntnisse, um Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche in einem haftpflichtrechtlichen Prozess gegen das KSA auf sich allein gestellt, ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen zu können. Insofern erweise sich die anwaltliche Unterstützung als geeignet und grundsätzlich auch als erforderlich. Fraglich sei hingegen, ob die anwaltliche Unterstützung auch angemessen sei.