II. 1. Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens bildet – wie bereits vor den Vorinstanzen – das Gesuch des Beschwerdeführers um Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe (Anwaltskosten) gemäss Art. 13 Abs. 2 OHG. Der Beschwerdeführer verlangt Kostengutsprache für seine anwaltliche Vertretung bei der zivilprozessualen Inanspruchnahme des Kantonsspitals Aarau (KSA) aus Ärztehaftpflicht. Er plant gemäss seiner Eingabe vom 10. September 2019 an den KSD (Vorakten, act. 69–77) die Einreichung einer Teilklage auf Ausrichtung einer (Teil-)Genugtuung in Höhe von Fr. 5'000.00.